Bildungsgutschein
Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein bescheinigt die Bundesagentur für Arbeit das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung und sichert die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zu. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines kann eine dem Bildungsziel entsprechende zugelassene Maßnahme ausgewählt werden.
Gefördert werden:
Arbeitslose/Arbeitsuchende/Nichtleistungsempfänger, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Auch in Beschäftigung stehende Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn sie u.a. bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben und der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt oder der Erwerb ihres Berufsabschlusses (in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) mindestens vier Jahre zurückliegt und man in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat. Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins setzt voraus, dass in einer persönlichen Beratung mit den Beratern der Agentur für Arbeit ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.
weitere Informationen:
Arbeitsagentur - Fördermöglichkeiten BildungsgutscheinArbeitsagentur - Merkblatt 6: Förderung der beruflichen Weiterbildung
Bildungsscheck
Bildungsscheck Brandenburg
Was wird gefördert?
- die Teilnahme an einer individuellen arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung
- ausschließlich für Kurs- und Prüfungsgebühren
- keine Förderung von Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder Ähnliches
- Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen und berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, wenn keine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich ist.
- Förderfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen sind und keine wiederkehrende Weiterbildung darstellen, die durch Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes Brandenburg verbindlich vorgeschrieben ist, und die außerhalb bestehender nationaler Fördermöglichkeiten sowie Fördermöglichkeiten aus den Europäischen Fonds oder aus anderen europäischen Programmen entstehen.
Wer wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Bildungsinteressierte stellen den Antrag online über das ILB-Internetportal: www.ilb.de
- Nach der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung förderunschädlich möglich. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest. Damit Sie rechtzeitig vor dem geplanten Start Ihrer Weiterbildung einen Bescheid erhalten, reichen Sie bitte Ihren vollständigen Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn ein.
- Einmal pro Kalenderjahr ist eine Antragstellung möglich
Ansprechpartner
Bildungsprämie
Bildungsprämie
Viele Menschen wollen sich beruflich weiterbilden, können sich dies jedoch nicht ohne Weiteres leisten. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren (Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000€ nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.), höchstens 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter.
Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Übrigens: Auch eine sogenannte Externenprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) kann gefördert werden.
Gefördert werden:
Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.
Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.
Zu beachten ist:
- Schritt 1: Sich informieren
Über die kostenlose Hotline 0800 26 23 000 oder online unter www.bildungspraemie.info
- Schritt 2: Sich beraten lassen
In einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten klären und die passende Weiterbildung finden.
- Schritt 3: Zur Weiterbildung anmelden, Prämiengutschein abgeben und Neues Lernen!
Hol dir deine Bildungsprämie! Informationen für Weiterbildungsinteressierte
KMU Förderung
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg
Mit dem Förderprogramm verfolgt die ILB im Auftrag des MASGF das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivische Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zu unterstützen.
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen.
weitere Informationen
WeGebAU
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Gefördert werden:
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Man wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Förderungsumfang beträgt:
Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung von Ungelernten/Geringqualifizierten Arbeitnehmern: Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Entscheidungskriterien sind Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Man erhält für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit kann unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten gewählt werden.
weitere Informationen: